das Bayerische Landesamt für Statistik hat den gesetzlichen Auftrag, alle fünf Jahre die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchzuführen. Die Daten der EVS zeigen, wofür die Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Gerade vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und Kraftstoff- sowie Lebensmittelpreise ist eine aktuelle Datengrundlage zum Konsumverhalten von Privathaushalten für politische und gesellschaftliche Entscheidungen notwendig.
Das Kernstück der EVS bildet das Haushaltsbuch, in dem die Haushalte der Stichprobe drei Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben notieren. Für die Teilnahme an der Befragung erhalten die Haushalte eine Prämie von mindestens 100 Euro. Die Ergebnisse der EVS liefern der Bundesregierung wichtige Daten z. B. für den Armuts- und Reichtumsbericht und bilden die Grundlage zur Berechnung des neuen Bürgergelds.
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte, freiwillige Befragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Sie wird seit 1962/63 alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. Dabei befragen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder rund 80 000 private Haushalte zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihrem Geld- und Immobilienvermögen, ihren Wohnverhältnissen und ihrer Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchsgütern. So liefert die EVS einen tiefen Einblick in die Einkommen und Ausgabenstrukturen der privaten Haushalte und zeichnet ein differenziertes Bild der Lebensbedingungen der Bevölkerung in Deutschland.
Für politische und gesellschaftliche Entscheidungen braucht es zuverlässige Daten. Die Daten der EVS zeigen, wofür die Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Die Ergebnisse zum Konsumverhalten der Bevölkerung bilden eine wichtige Grundlage zum Beispiel für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene wie Hartz IV oder für die Berechnung der Inflationsrate.
Die EVS wird als sogenannte Quotenstichprobe durchgeführt, um das Leben der Menschen in Deutschland repräsentativ abzubilden. Die statistischen Ämter achten darauf, dass aus jeder Bevölkerungsgruppe genügend Haushalte teilnehmen: Von Gering- bis Gutverdienenden und von Alleinstehenden bis Großfamilien. So wird ein breiter Querschnitt der Bevölkerung berücksichtigt. Die Teilnahme an der EVS ist freiwillig.
Erstmalig können die Teilnehmenden per App auf mobilen Endgeräten und/oder über den Browser als Webanwendung (Web App) an der EVS 2023 teilnehmen. Damit können Befragte einfach und bequem ihre Angaben machen. Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden per Post. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, mittels Papierunterlagen teilzunehmen.
Ob per App oder „auf Papier“ - bei der EVS machen die Teilnehmenden Angaben zum Beispiel zu ihrer Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie ihrer Einkommens- und Vermögenssituation. Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren macht zudem Angaben zum Beispiel zur beruflichen oder schulischen Situation sowie zum eigenen Einkommen.
Kernstück der EVS sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die Teilnehmenden drei Monate lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungsweise alle.
Ein zufällig ausgewähltes Fünftel der Haushalte erfasst darüber hinaus zwei Wochen lang detailliert die gekauften Mengen und Ausgaben von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel wie Obst und Gemüse, Milchprodukte, Fleischwaren und Getränke bestimmen zu können. So können bei Preisveränderungen die Auswirkungen auf die Konsumausgaben der Bevölkerung genau bestimmt werden.
Für die vollständige Teilnahme erhalten die Haushalte eine Geldprämie als Dankeschön. Für die EVS 2023 sind es mindestens 100 Euro und bis zu 175 Euro. Weitere Informationen zur Prämie finden Sie in den häufig gestellten Fragen.
Wie bei allen amtlichen Befragungen haben Datenschutz und Geheimhaltung für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder oberste Priorität. Die Datenschutzbestimmungen werden strengstens eingehalten. Das heißt, alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet. Die Angaben werden ohne Namen und Anschrift ausgewertet und auf die ganze Bevölkerung hochgerechnet. Somit sind Rückschlüsse auf einzelne Personen ausgeschlossen.
Und wenn Sie jetzt wissen möchten, wie hoch Ihre Ausgaben im Verhältnis zum durchschnittlichen Haushalt in Deutschland sind, geht auch das dank der EVS. Nutzen Sie einfach unseren interaktiven Konsumvergleich.
Oder schauen Sie sich die Ergebnisse der letzten EVS 2018 an.