Vergabe des Bauplatzes Nr. 4 im Baugebiet „An der Wiesenstraße“ nach dem Verkehrswertmodell

 

Die Gemeinde Sigmarszell hat im Bebauungsplangebiet „An der Wiesenstraße“ 7 Bauplätze im allgemeinen Wohngebiet zu baureifem Land entwickelt.

Einer dieser Bauplätze (Bauplatz Nr. 4, Wiesenstraße 14, Schlachters, FlSt. 260/7, 648 m²) wurde ebenfalls zunächst verkauft und wird nun sehr wahrscheinlich wieder an die Gemeinde Sigmarszell zurückveräußert.

Das Baugrundstück soll nun – vorbehaltlich eines Rückerwerbs durch die Gemeinde Sigmarszell – erneut nach dem Verkehrswertmodell vergeben werden. 

Das Vergabeverfahren dieses Bauplatzes wird durch die Vergaberichtlinie für die Zuteilung eines gemeindeeigenen Baugrundstücks im Baugebiet „An der Wiesenstraße“ nach dem Verkehrswertmodell, allgemeines Wohngebiet, in der Gemeinde Sigmarszell (Stand 01.07.2024) geregelt.

Diese Vergaberichtlinie ist angelehnt an den „Leitlinien für die Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des sogenannten Einheimischenmodells“. Die Leitlinien wurden aus Anlass eines EUGH-Urteils zum angewandten Einheimischenmodell zwischen der Europäischen Kommission, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der Bayerischen Staatsregierung ausgearbeitet.

 

Um entsprechend den Vorgaben der o.g. Leitlinien eine gerechte und nachvollziehbare Vergabe nach dem Verkehrswertmodell sicherzustellen, erfolgt diese nach folgenden grundsätzlichen Kriterien:

  1. Soziale Kriterien, wie z.B. Familienstand und Anzahl der Kinder.
  2. Bezug der Antragsteller zur Gemeinde Sigmarszell unter Berücksichtigung der verstrichenen Zeitdauer

            a) seit Begründung des Erstwohnsitzes in der Gemeinde Sigmarszell,

            b) seit der Ausübung eines ehrenamtlichen Engagements in der Gemeinde Sigmarszell.

Einkommen oder Vermögen spielen bei der Vergabe nach dem Verkehrswertmodell grundsätzlich keine Rolle, lediglich im Hinblick auf die Finanzierbarkeit des geplanten Bauvorhabens.

 

Zu vergeben ist der Bauplatz Nr. 4 (Wiesenstraße 14, Flurstück Nr. 260/7, Schlachters) im Neubaugebiet „An der Wiesenstraße“ mit einer Größe von 648 m².

 

Der Kaufpreis beträgt 257.256,00 €.

 

Eine Bebauung ist ausschließlich entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans „An der Wiesenstraße“ in der Fassung vom 24.08.2021 zulässig.

 

Ein schriftliches Exemplar der Richtlinie samt Anlagen ist gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 10 € im Rathaus erhältlich oder kostenlos einsehbar. Auf Anfrage versenden wir die Unterlagen auch kostenlos per E-Mail.

 

Das Vergabeverfahren beginnt mit dieser Bekanntmachung.

Die Frist zur Bewerbung um diesen Bauplatz endet am 18.08.2024 um 24:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur entsprechend der Vorgaben der Vergaberichtlinie für die Zuteilung eines gemeindeeigenen Baugrundstücks im Baugebiet „An der Wiesenstraße“ nach dem Verkehrswertmodell, allgemeines Wohngebiet, in der Gemeinde Sigmarszell (Stand 01.07.2024) möglich ist.

Eine gleichzeitige Bewerbung um einen Bauplatz im Rahmen der anderen beiden Vergabeverfahren ist zulässig.

 

Bewerbungen sind an folgende Adresse zu richten:

schriftlich an:

Gemeinde Sigmarszell, Hauptstraße 28, 88138 Sigmarszell

oder per E-Mail an:

post@vg-sigmarszell.de

 

Haben Sie Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns:

 

Gemeinde Sigmarszell

Sophia Hoeckle

-Projektmanagerin-

Hauptstraße 28, Raum 0.2

88138 Sigmarszell

Tel.: 08389/9203-37

post@vg-sigmarszell.de

drucken nach oben