Wahlberechtigte:

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • 18 Jahre alt sind,
  • für die Landtagswahl: seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten
  • für die Bezirkswahl: gilt das entsprechend, hier ist aber der 3-monatige Aufenthalt im Regierungsbezirk Schwaben notwendig
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell zum Stichtag (27.08.2023) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell eingetragen.

 

Wahlbenachrichtigung:

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen bis spätestens 17.09.2023 eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend im Einwohnermeldeamt melden: Tel. 08389/9203-19, -18 und -12 oder per E-Mail: ewo@vg-sigmarszell.de

 

Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffindbar:

Sie können trotzdem zum Wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen.

 

Briefwahl:

Sie haben mehrere Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • Online beantragen:
    Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Dies ist bis zum Dienstag, den 03.10.2023 möglich. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post. Mit dem rechtsstehenden QR-Code auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung kommen Sie direkt zu www.buergerservice-portal.de/bayern/vgsigmarszell und können Ihre Briefwahl beantragen.
  • Formular auf der Wahlbenachrichtigung:
    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl. Diesen können Sie ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens Dienstag, den 03.10.2023 an das Einwohnermeldeamt schicken. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie dann mit der Post.
  • Per E-Mail:
    E-Mail an ewo@vg-sigmarszell.de. bis spätestens Dienstag, den 03.10.2023. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie dann mit der Post.
  • Persönlich vor Ort:
    Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch abholen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können die Unterlagen sofort mitnehmen oder gleich vor Ort wählen.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06.10.2023 um 15:00 Uhr im Einwohnermeldeamt persönlich abgeholt werden.

 

Briefwahlunterlagen nicht erhalten:

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert haben, und diese nach 8 Werktagen noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt. Sollten Sie wegen plötzlicher Erkrankung noch dringend einen Wahlschein benötigen, ist die Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell für Sie zu folgenden Zeiten besetzt:

Samstag, den 07.10.2023 von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Sonntag, den 08.10.2023 von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

 

Wie wird gewählt?

Für die Landtagswahl erhalten Sie einen kleinen weißen und einen großen weißen Stimmzettel. Für die Bezirkswahl erhalten Sie einen kleinen blauen und einen großen blauen Stimmzettel. Sie haben für jeden Stimmzettel eine Stimme.

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