Zuschuss zum Musikunterricht

Musikschüler werden bis zum 18. Lebensjahr (Stichtag 1. September) mit 300,00 € jährlich bezuschusst. Die Antragstellung erfolgt unter Vorlage des Einkommensteuernachweises vom Jahr 2025 (oder 2024) und des Antragsformulars. Die Obergrenze des zu versteuernden Einkommens liegt hierbei bei 35.000,00 € für Alleinstehende und bei 70.000,00 € für Verheiratete. 

Liegt Ihr Einkommen darüber, kann kein Zuschuss gewährt werden. 

Die Anträge können ab dem 01.08. bis spätestens zum 31.10.2026 im Rathaus abgegeben werden. Zuschüsse können nie im Voraus, sondern erst zum Ende des Schuljahrs beantragt werden. Die Anträge müssen eine Bestätigung der Ausbildungsstätte (Musikschule) über die tatsächliche Ausbildungszeit und der Kosten zwischen September 2025 und August 2026 enthalten, sowie Auskunft geben über das erlernte Instrument und über Namen und Adresse des Schülers und der Eltern. 

Die Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus Hergensweiler oder auf Anfrage per E-Mail. (gemeinde@hergensweiler.de) 

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