Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, die Gemeinde Weißensberg, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.weissensberg.de.

Rechtsgrundlage sind Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und die §§ 9 bis 11 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV), mit denen die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt wird. Maßstab sind die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), also die europäische Norm EN 301 549 und die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 in der Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der unten genannten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

  • Alternativtexte: Nicht alle Bilder haben einen aussagekräftigen Alternativtext, zum Beispiel das Wappen auf der Seite Wappen und das Foto auf der Seite Bürgermeister und Gemeinderat. Das betrifft außerdem ältere Beiträge. (WCAG 1.1.1) Neue Bilder versehen wir mit Alternativtexten, ältere Inhalte arbeiten wir schrittweise nach.
  • Videos: Eingebundene Videos haben teilweise keine Untertitel und keine Audiodeskription. Betroffen sind zum Beispiel: Startseite. (WCAG 1.2.2, 1.2.5) Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Inhalt in Textform bereit.
  • PDF-Dokumente: Viele Dokumente, etwa Mitteilungsblätter, Satzungen, Formulare und Pläne, sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet. Teilweise liegen sie nur als eingescannte Bilder vor. (WCAG 1.1.1, 1.3.1, 2.4.2) Neue Dokumente erstellen wir nach Möglichkeit barrierefrei. Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Inhalt in einer zugänglichen Form bereit.
  • Eingebundene Inhalte Dritter: Inhalte und Dienste anderer Anbieter, die wir auf der Website einbinden (zum Beispiel Karten, Videos, Terminbuchungen oder Online-Dienste der Verwaltung), sind teilweise nicht barrierefrei. Auf deren Gestaltung haben wir nur begrenzt Einfluss. Bei Bedarf geben wir Ihnen die Informationen gern auf anderem Weg.

Ausnahmen

Nicht unter die Anforderungen fallen nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 insbesondere:

  • Dateien wie PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sofern sie nicht für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden,
  • aufgezeichnete Videos und Tonaufnahmen, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden,
  • Inhalte Dritter, die von uns weder finanziert noch entwickelt werden und nicht unserer Kontrolle unterliegen,
  • Kartendienste, sofern wesentliche Informationen wie Adressen auch in Textform angeboten werden.

Unverhältnismäßige Belastung

Wir berufen uns derzeit nicht auf eine unverhältnismäßige Belastung. Die oben genannten Mängel wollen wir schrittweise beheben.

Barrierefreie Alternativen

Wenn Sie einen der genannten Inhalte nicht nutzen können, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die Informationen dann auf anderem Weg zur Verfügung, zum Beispiel als Text per E-Mail oder telefonisch.

Informationen zu dieser Website in Deutscher Gebärdensprache finden Sie auf der Seite Gebärdensprache.

Über den digitalen Assistenten auf dieser Website können Sie Ihre Fragen auch in einfacher Sprache und in vielen anderen Sprachen stellen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26. Januar 2026 erstellt. Sie wurde zuletzt am 18. Oktober 2026 überprüft und aktualisiert.

Grundlage ist eine Selbstbewertung. Wir haben alle 60 öffentlichen Inhaltsseiten automatisiert nach WCAG 2.1 Stufe AA (EN 301 549) gemessen, jeweils in Bildschirmgröße für Computer (1366 Pixel) und Smartphone (390 Pixel), auch nach der Einwilligung im Cookie-Hinweis. Ergänzend haben wir 15 ausgewählte Seiten von Hand beziehungsweise gezielt geprüft: Formulare, Menü, sichtbarer Fokus und Kontraste beim Überfahren mit der Maus. Die letzte Prüfung fand am 18. Oktober 2026 statt.

Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, und bei jeder wesentlichen Änderung der Website.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei angeboten werden? Dann melden Sie sich bitte bei uns:

Gemeinde Weißensberg
Kirchstraße 13
88138 Weißensberg
Telefon: 08389 – 278
E-Mail: gemeinde@weissensberg.de

Wir beantworten Ihre Anfrage so bald wie möglich, spätestens innerhalb von sechs Wochen.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, können Sie bei der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Freistaats Bayern beantragen, dass sie prüft, ob Maßnahmen uns gegenüber erforderlich sind (§ 11 Abs. 2 BayDiV). Das gilt auch, wenn Sie meinen, dass wir uns zu Unrecht auf eine Ausnahme berufen.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Antrag online: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.

Öffnungszeiten Gemeinde Weißensberg

Montag

08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

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Freitag

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Öffnungszeiten Verwaltungsgemeinschaft

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Freitag

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