Wichtige Information der Führerscheinstelle des Landratsamtes Lindau zum Pflichtumtausch

Warum der Umtausch?
Am 19. März 2019 ist die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis‐Verordnung in Kraft getreten. Diese regelt auch den stufenweisen Umtausch von Führerscheinen und setzt die entsprechende EU‐Verordnung um. Die für alle Mitgliedsländer der EU einheitlichen Kartenführerscheine ermöglichen bei Kontrollen in anderen Ländern schnellere Bearbeitung und sind fälschungssicherer.
Betroffen von dieser Verpflichtung zum Umtausch sind alle Fahrerlaubnisinhaber/innen, deren Führerscheine bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Um einen Bearbeitungsstau bei den dafür zuständigen Fahrerlaubnisbehörden zu verhindern, soll dieser Umtausch gestaffelt erfolgen. Die Gültigkeit des Führerscheines wird auf 15 Jahre befristet.
Erfolgt kein Umtausch bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt, so verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Bitte stellen Sie entsprechend Ihren Antrag sechs Monate vor der für Sie gültigen Ablauffrist!


Bis wann ist der Führerschein umzutauschen?

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr Umtauschfrist
vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.07.2022 verlängert
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025


Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr Umtauschfrist

Ausstellungsjahr Umtauschfrist
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033


Wichtig:
Führerscheininhaber, deren Geburtstag vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen,
unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines. Entsprechend bitte den Antrag erst ab Juni 2032 stellen.

Wenn Sie vor der Frist den Antrag stellen
Sollten Sie sich dennoch für einen Umtausch vor dem für Sie gültigen Datum entscheiden, müssen Sie mit längerer Bearbeitungszeit rechnen.


Für den Umtausch benötigen Sie:
-Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines
-ein biometrisches aktuelles Passfoto
-Kopie Vorder- und Rückseite vom Personalausweis oder Reisepass
-Führerschein im Original oder als Kopie, je nach Art der unten beschriebenen Antragstellung

Wurde Ihr Führerschein außerhalb des Landkreises Lindau (Bodensee) erstellt, dann übernehmen wir für Sie die Anforderung der Karteikartenabschrift mit Ihren Fahrerlaubnisdaten bei der ausstellenden Behörde. Deshalb müssen der Ausstellungsort oder die Ausstellungsbehörde genau auf dem Antrag angegeben werden.


Antragstellung und Aushändigung des neuen Führerscheines
Die für einen Umtausch erforderlichen Antragsunterlagen „Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines“ sind über die Gemeindeverwaltung erhältlich und sind online auf unserer Homepage unter Formulare A-Z verfügbar. Die Gebühren für die Umstellung auf den befristeten Kartenführerschein betragen 25,30 €. Sie erhalten eine Kostenrechnung. Barzahlungen können nicht angenommen werden.

Antragstellung über Gemeindeverwaltung und Führerscheinstelle mit persönlicher Abholung
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit Kopien vom Ausweis und Führerschein sowie das Foto können Sie entweder bei Ihrer Gemeindeverwaltung abgeben oder der Führerscheinstelle im Landratsamt zusenden oder im Hausbriefkasten hinterlegen. Die Abholung des neuen Führerscheines kann nach Terminvereinbarung in der Gemeinde oder der Führerscheinstelle erfolgen.

Antragstellung über Gemeindeverwaltung oder Führerscheinstelle ohne persönliche Abholung
Es gibt auch die Möglichkeit den neuen Führerschein über den Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin zu erhalten. Hierzu den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit Ihrem Führerschein, Kopien und Foto abgeben oder der Führerscheinstelle zusenden. Die Gültigkeit Ihres alten Führerscheines wird auf 2 Monate befristet und wird Ihnen anschließend kurzfristig wieder zurückgesandt. Nach circa 2 Wochen wird Ihr neuer Führerschein an Ihre Adresse mit Einwurf-Einschreiben zugesandt. Die Gebühren für den Direktversand werden Ihnen mit zusätzlich 5,10 € berechnet.

Landratsamt Lindau (Bodensee)
Führerscheinstelle
Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)
Telefon 08382 270-233
Telefax 08382 270-237
fuehrerscheinumtausch@landkreis-lindau.de
www.landkreis-lindau.de

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